 |  |  |
 | Was soll erreicht werden?
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe
- Verbesserung der Vermarktungsposition der Direktvermarkter in Rheinland-Pfalz im internationalen Weinmarkt
|
 |
|  |
 | Was wird gefördert?
- Einführung und Betreuung von freiwilligen, jedoch anerkannten Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementsystemen für Teile oder die Gesamtheit der Qualitätsweinerzeugung
- Kosten für Beratungsdienstleistungen, für Sinneprüfungen, für zusätzliche analytische Prüfungen, Investitionen oder zusätzliche Dokumentation
- Ausgenommen sind Investitionen gemäß Artikel 20 b) Buchstabe i) der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
|
 |
|  |
 | Wer wird gefördert?
Weinbaubetriebe unbeschadet der gewählten Rechtsform mit mindestens 1 Hektar Rebfläche |
 |
|  |
 | Wie wird gefördert?
- Bis zu 50 % der anerkannten Kosten
- Jährlich höchsten 3.000 € auf maximal fünf Jahre
|
 |
|  |
 | Wer ist Ansprechpartner?
Förder- und verwaltungsrechtliche Fragen: DLR Mosel
Wo wird beantragt?
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
Görrestr. 10
54470 Bernkastel-Kues
Tel.: 06531/956-0
Fax: 06531/956-103
E-Mail: DLR-Mosel@dlr.rlp.de |  |